AUSBILDUNG:
1.) Abiturprüfung zur Erlangung der
Hochschulzugangsberechtigung
[Reifezeugnis]
2.) Lehre zum Facharbeiter für Betriebs-,
Meß-, Steuer- und Regelungs-Technik:
Das Prüfungszeugnis wurde durch die Industrie-
und Handelskammer gleichgestellt mit der
Abschlußprüfung im Ausbildungsberuf
Meß- und Regelmechaniker.
3.) Studium an der Technischen Universität
Dresden und erfolgreiches
Absolvieren der Diplomprüfung im
Studiengang Elektrotechnik,
Studienrichtung Informationstechnik:
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